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Ambulante Pflege

Ansprechpartner

Markus Eisenhuth
Telefon 02327  87018  
info@drk-wattenscheid.de

Voedestr.53
44866 Bochum                    

Ambulante Pflege durch die DRK-Schwesternschaft

Foto: A. Zelck / DRK

Jeder Mensch braucht irgendwann in seinem Leben Hilfe, sei es aufgrund von Alter, Krankheit oder einer Behinderung. Die ambulanten Pflegedienste des Deutschen Roten Kreuzes sorgen dafür, dass diese Hilfe zu Hause, in vertrauter Umgebung stattfinden kann. In Wattenscheid werden diese Pflegeleistungen nicht von den Mitarbeitern des DRK-Kreisverbandes Wattenscheid e.V. erbracht, sondern werden von der Pflegestation der DRK-Schwesternschaft, Weststraße 41, angeboten. Kreisverband und Schwesternschaft arbeiten hier entsprechend zusammen.

Aufgabe der Pflegekräfte ist es, die Selbständigkeit alter, kranker oder hilfsbedürftiger Menschen so lange wie möglich zu erhalten. Oft kann dank der häuslichen Pflege eine Heimunterbringung oder ein Krankenhausaufenthalt verkürzt oder ganz vermieden werden.

Je nach Pflegestufe und individuellen Anforderungen bieten die DRK-Pflegedienste sowohl Grundpflege als auch Behandlungspflege an.

Leistungen der Grundpflege

  • Kommunizieren (z. B. Ursachenforschung für schlechte Kommunikation (fehlendes Hörgerät)
  • Mobilität (An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen)
  • Körperpflege (Waschen, Kämmen, Rasieren, Zahnpflege)
  • Ernährung (mundgerechte Zubereitung und Aufnahme der Nahrung)
Ambulanter Pflegedienst des DRK Foto: A. Zelck / DRK-Service GmbH

Leistungen der Behandlungspflege

  • Blutzuckermessung (bei Erst- oder Neueinstellung von Diabetes-Patienten
  • Injektionen (Insulin, ärztlich verordnete Medikamente)
  • Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Anleitung zur Behandlungspflege (Beratung und Kontrolle des Patienten und der Angehörigen)
  • Mit unseren Angeboten geben wir Hilfestellungen und Unterstützung wo es notwendig ist, um Ihnen und Ihren Angehörigen das Leben zu erleichtern, gleich ob Sie akut oder chronisch erkrankt; vorübergehend oder auf Dauer hilfs,- oder pflegebedürftig sind.

Foto: A. Zelck / DRK

DRK - App

Alle Rotkreuz-Angebote in meiner Umgebung auf einen Blick

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Wo kann ich mehr erfahren?

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an unseren ambulanten Pflegedienst bei Ihnen vor Ort. Wir beraten Sie gerne anhand Ihrer individuellen Situation und klären auch die Fragen der Finanzierung. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Leistungsangebot, das Ihrem selbstbestimmten Leben und Ihrem Bedarf entspricht. Sie entscheiden dann selbst, welche Leistungen Sie konkret haben möchten.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, können Sie das selbe Angebot zum gleichen Preis als Privatleistung erhalten.

Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit

Patienten erhalten u.a. Anspruch auf Kurzzeitpflege nach § 37 c SGB V, wenn sie

  • aus dem Krankenhaus entlassen werden
  • aber noch nicht rehafähig sind
  • kein familiäres oder soziales Umfeld zur Versorgung haben

Der Leistungsanspruch des SBG V ist an die Kurzzeitpflege in der Pflegeversicherung (§ 42 SGB XI) angelehnt:

  • Beschränkung des Anspruchs auf vier Wochen im Jahr
  • Übernahme der pflegebedingten Aufwendungen, der Aufwendungen der sozialen Betreuung sowie der Aufwendungen der Leistungen der medizinischen Behandlungspflege bis zu einem Höchstbetrag von derzeit 1.612 €
  • Leistungserbringung u.a. durch zugelassene Pflegeeinrichtungen nach dem SGB XI

Bestellformular
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